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17. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

 

Am 31. März 2022 hat die Landesregierung die 17. Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese Verordnung enthält keinen Paragrafen mehr zum Sport . Damit ist das Sporttreiben in Sachsen-Anhalt ab Sonntag, den 03.04.2022 wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich.

Es gibt im Rahmen der Verordnung als Vorsichtsmaßnahme allerdings die Empfehlung, weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf Mindestabstände zu achten und sich regelmäßig zu testen.

Hier gehts zur 17. Verordnung

 
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Über uns

Sportangebot:
Der Sportverein bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit in insgesamt 14 Abteilungen aktiv zu werden, davon 6 im regelmäßigen Wettkampfbetrieb  (Fußball, Handball, Kegeln, Tischtennis, Volleyball und Dart) und 8 Abteilungen ohne kontinuierlichen Wettkampfbetrieb (Aerobic, Gesundheitssport, Gymnastik, Kanu, Leichtathletik, Radwandern, REHA- Sport und Turnen).

 

Kontakt

SV Eintracht Gommern e. V.
Magdeburger Straße 24 a
Postfach 22
39245 Gommern 

Telefon: 039200 / 50147
Telefax: 039200 / 78323

info@eintracht-gommern.de

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Montag   15:00 Uhr – 17:30 Uhr
Mittwoch  9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Sportstätten

Für seine Abteilungen stehen dem Sportverein insgesamt drei Sportkomplexe zur Verfügung.
- Sportforum (mit Rasenplatz, Bolzplatz, Beachvolleyballplatz, zwei Sporthallen, Classic-Kegelanlage und Leichtathletik-  Anlagen)
- Volkshaus (mit Rasenplatz, Kunstrasenplatz)
- Steinhafen Pretzien (Station der Abteilung Kanu)

Die Belegungspläne für Interessierte können im Menü unter "Belegungspläne" eingesehen werden.

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