Corona-Update
Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am 19. März die grundlegenden Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April 2022 verlängert.
Bis einschließlich 2. April 2022 gelten weiterhin folgende Zugangsmodelle:
Training im Freien: ohne Zugangsbeschränkungen
Training in der Sporthalle: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe im Freien: 3-G-Zugangsmodell
Wettkämpfe in der Halle: 3-G-Zugangsmodell
Für das 3-G-Zugangsmodell heißt es dabei weiterhin: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Neu: die Höchstbelegungen 50 Personen (indoor) und 200 Personen (outdoor) entfallen!
Als allgemeine Hygieneregeln gelten laut §1 der Änderungsverordnung:
1. die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, soweit möglich und zumutbar,
2. die Bereitstellung von Desinfektionsmittel sowie regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen und
3. das Vermeiden von Ansammlungen, insbesondere Warteschlangen.
Der Wegfall der Höchstbelegung gilt sowohl für Training und Wettkämpfe im kleineren Rahmen als auch für sportliche Großveranstaltungen. Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen haben die Zuschauer auf den Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.